Sie werden gebeten, die Reisebedingungen einzuhalten, sie gelten auf dem ganzen Gebiet der Standseilbahn
Die Standseilbahn kann mit Fahrkarten, die an der Kasse, an anderen ausgewählten Stellen der BKV Zrt. beziehungsweise bei den Vertriebspartnern der BKV Zrt. erworben wurden, beziehungsweise mit E-Fahrkarten, die über die Internetoberfläche siklojegy.hu erworben wurden, verwendet werden.
Sonstige Fahrkarten, Dauerkarten und sonstige Reisedokumente und andere Dokumente, die zur gebührenfreien Fahrt berechtigen, wie auch die Rentnerermäßigungen gelten bei der Standseilbahn nicht. Mit der durch die berechtigten Mitarbeiter der BKV Zrt. Unterzeichneten und gestempelten Reisegenehmigung - mit gewissen Einschränkungen - kann die Standseilbahn in Anspruch genommen werden, die aktuellen Bedingungen werden auf der Genehmigung detailliert.
Die Vollpreis-Rückfahrkarte und die Rückfahrkarte zum ermäßigten Preis berechtigten zu einer Bergfahrt und zu einer Talfahrt während der öffentlichen Öffnungszeit. Bei der Überquerung der Bahnsteigsperre muss die Fahrkarte mit der dazu bestimmten Einrichtung entwertet werden. Die Fahrkarte kann nach der Entwertung auf andere Personen nicht übertragen werden. Die Fahrkarte muss dem Kontrollpersonal vorgezeigt werden, beziehungsweise für den ganzen Zeitraum der Reise, beziehungsweise bis zur Verlassung der Haltestelle aufbewahrt werden.
Kinder unter drei Jahren reisen kostenfrei, Kinder bis 15 Jahre reisen mit einer Rückfahrkarte mit Ermäßigung, Kinder unter 6 Jahren können nur in der Begleitung einer Person, die ihr achtzehntes Lebensjahr vollendet hat (erwachsene Person) mit der Standseilbahn fahren. Eine erwachsene Person kann höchstens zwei Kinder, die ihr drittes Lebensjahr nicht vollendet haben, mit sich bringen.
Die Rückerstattung der Fahrkarte für die Standseilbahn gekauft in den Kassen der BKV Zrt. Ist nur im Fall eines technischen Ausfalls, Stromausfalls oder eines Betriebsausfalls aus einem anderen Grund (zum Beispiel Wetterbedingungen, die das sichere Verkehr beeinflussen) oder eines Ausfalls möglich. Die Wache des Sándor-Palasts (Residenz des Staatspräsidenten) kann die Personenbeförderung vorübergehend einstellen. In diesem Fall, nach dem Betriebsausfall über 30 Minuten erstattet der Betreiber auf Anfrage den vollen Preis der Fahrkarte vor Ort. Für die Rückerstattung muss die mit der Fahrkarte erhaltene Quittung aus der Kasse samt der gedruckten Kartonfahrkarte zurückgegeben werden, sonst kann der Fahrpreis nicht erstattet werden. Die Fahrkarte kann ab dem Kauf innerhalb eines Jahres verwendet werden, im Fall ihres Verlierens kann sie nicht erstattet werden.
Die Verwertung der E-Fahrkarten über die Homepage siklojegy.hu wird von einem Vertragspartner der BKV Zrt. gewährt, so ist jede Information im Zusammenhang mit dem Kauf, Rückerstattung und Anmerkungen beim verwertenden Unternehmer zu erhalten oder zu tätigen. Die über die Online-Verwertung erworbenen Fahrkarten gewähren dieselben Reiseberechtigungen, die für den Kauf der normalen Fahrkarte in der Kasse durch den Dienstleister vorgesehen sind. Der Unternehmer, der die E-Fahrkarte verwertet, ist zur Berechnung einer Gemütlichkeitsgebühr berechtigt, was auf der e-Fahrkarte und auch auf der Rechnung angegeben wird.
Die Rückerstattung der E-Fahrkarte Ist nur im Fall eines technischen Ausfalls, Stromausfalls oder eines Betriebsausfalls aus einem anderen Grund (zum Beispiel Wetterbedingungen, die das sichere Verkehr beeinflussen, usw.) oder eines Ausfalls möglich. Darüber hinaus kann die Wache des Sándor-Palasts (Residenz des Staatspräsidenten) kann die Personenbeförderung vorübergehend einstellen. In diesen Fällen bei einem Betriebsausfall von über 30 Minuten erstattet der Vertragspartner der BKV Zrt. (Kontaktdaten auf der E-Fahrkarte) auf Anfrage den Preis der Fahrkarte. Im Fall der Rückerstattung der Fahrkarte besteht die Möglichkeit der Erstattung der Gemütlichkeitsgebühr nicht.
Auf dem Bahnsteig ist der Aufenthalt ausschließlich für die Zeit des Ein- und Aussteigens möglich. Die Teilnehmenden an der Reise - wegen der eigenartigen Funktion des Eintrittssystems - müssen an beiden Endstationen aussteigen. In diesen Fällen muss man an den Einsteigestellen sich wieder in die Warteschlange stellen.
Tiere können in einem Beförderungsmittel, dessen Ausmaße die des Handgepäcks nicht übersteigen, gebührenfrei befördert werden. Hunde dürfen mit einer Rückfahrkarte von vollem Preis mit einem Mundkorb, auf der Leine geführt, in sauberem Zustand reisen. Der Impfpass des Hundes muss auf Anforderung der Mitarbeiter der Standseilbahn vorgezeigt werden.
• Kinder unter 6 Jahren ohne Begleitung,
• Personen in betrunkenem oder berauschtem Zustand,
• Personen, die sich skandalös und/oder anstößig verhalten,
• Personen, die nicht als Handgepäck geltendes Gepäck mit sich nehmen würden,
• Personen, die laut des Personals der Standseilbahn nicht zur Beförderung von Handgepäck geeignet ist,
• Personen, die mit Eiscreme, Eis oder offenen Getränken oder Getränken im Glas einsteigen möchten,
• Personen, die zur Reise keine Genehmigung oder Fahrkarte haben.
• in der Kabine zu rauchen,
• mit Lärm oder sonstiger Tätigkeit andere zu stören,
• aus der Kabine Müll oder sonstige Gegenstände herauszuwerfen, die Bahn oder die Bestandteile zu beschädigen.
Sie werden gebeten, zwecks der sicheren Reise die Reisebedingungen einzuhalten, beziehungsweise den Bitten der Mitarbeiter der Standseilbahn z folgen. Im Fall eines Verstoßes gegen die Bedingungen können die Verstoßenden im extremen Fall aus der Reise ausgeschlossen werden. Das Verursachen eines Schadens wird in jedem Fall von einem behördlichen Verfahren gefolgt, für deren Folgen der Betreiber keine Verantwortung übernimmt.
Mit Sicherheitskameras überwachtes Gebiet.
Laut § 5 Absatz (1) Punkt b) des ungarischen Gesetzes CXII aus 2011 über das Informationsselbstbestimmungsrecht und Informationsfreiheit (Infotv.) und des ungarischen Gesetzes XLI aus 2012 über die Personenbeförderungsdienstleistungen (Sztv.) führt die BKV Zrt. zwecks des Schutzes des Lebens, der Person, der körperlichen Unversehrtheit und der Vermögensgegenstände der Passagier, beziehungsweise der Fahrzeuge und der Einrichtungen auf den Haltestellen eine sicherheitstechnische Überwachung und Datenaufzeichnung aus.
Die Speicherung der Daten erfolgt in dem Zeitraum gemäß § 8 Absätze (4)-(6) der Sztv. Für die Rechte der Betroffenen und deren Geltendmachung gelten § 14-19 der Infotv.